Video: Was es beim Energieausweis zu beachten gibt

Soll eine Immobilie verkauft oder vermietet werden, ist der Energieausweis Pflicht. Liegt er nicht spätestens beim Besichtigungstermin vor oder wird gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Deshalb sollte hier einiges beachtet werden.

Vimeo

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.
Mehr erfahren

Video laden


Je nach Immobilie – Bestand oder Neubau – wird zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis unterschieden. Liegen bei einer Immobilie, zum Beispiel einem Neubau, keine Verbrauchswerte vor, wird ein Bedarfsausweis erstellt. Wo Verbrauchswerte vorliegen, kommt der Verbrauchsausweis zum Einsatz.

Dabei richten sich die realen Verbrauchswerte einer Immobilie in der Regel immer nach den individuellen Vorlieben der Bewohner. Duschen diese gerne länger und fühlen sich nur bei 24 Grad Celsius wohl, führt das natürlich auch zu einer schlechteren Energiebilanz als bei jenen, die es lieber frisch mögen. Im Verbrauchsausweis dagegen wird die tatsächliche Energieeffizienz dargestellt.

Was Sie noch beim Energieausweis beachten müssen, erfahren Sie in unserem kurzen Video.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

iStock 177722838 Haus verkaufen

 

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Horror Massenbesichtigung: So kriegen Sie trotzdem Ihre Traumwohnung

Sie haben die Traumwohnung eigentlich schon gefunden. Das Problem: Sie sind nicht der einzige Interessent. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Chancen erhöhen, vom Vermieter oder Verkäufer am Ende auch ausgewählt zu werden. Mit diesen […]

Weiterlesen

Notverkauf: Auch in schweren Zeiten erfolgreich verkaufen

Regina und Fréderic sind verzweifelt. Zwei Corona-Lockdowns und ein etwas unglückliches Timing haben sie in die Insolvenz getrieben. Nun können sie auch die Kreditraten für ihr Eigenheim nicht mehr bedienen und müssen ihr Haus verkaufen. […]

Weiterlesen

Bewertungsverfahren im Überblick: Das Vergleichswertverfahren

Um den Wert einer Immobilie herauszufinden, gibt es verschiedene Verfahren. In unserer Reihe stellen wir die wichtigsten vor. Dazu zählt auch das Vergleichswertverfahren. Wir erklären, wie dieses funktioniert und wann es angewandt wird. Bei einem […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Sebastian Speckenheuer

Immobilienkaufmann (IHK)

05246 - 92 97 380 s.speckenheuer@smk.immobilien

Jasmin Bentlage

Immobilienkauffrau (IHK)

05246 - 92 97 380 j.bentlage@smk.immobilien

Danuta Zagrajski

Kauffrau in der Wohnungs- und Grundstückswirtschaft (IHK)

05207 – 770 360 d.zagrajski@smk.immobilien

Julia Kraatz

Immobilienkauffrau (IHK) | Geprüfte Immobilienbewerterin (EIA)

05207 - 770 360 j.kraatz@smk.immobilien

Sebastian Kraatz

Geschäftsführer | Kaufmann in der Wohnungs- und Grundstückswirtschaft (IHK) | Freier Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

05246 - 92 97 380 s.kraatz@smk.immobilien

Maja Gunske

ang. Immobilienkauffrau (IHK) / Auszubildende

05246 - 92 97 380 m.gunske@smk.immobilien
SMK Immobilien GmbH 413 Bewertungen auf ProvenExpert.com