Immobilienwissen
Unser Ziel ist es, Ihnen die wichtigsten Informationen
Wichtige Punkte für die Abschreibung einer Immobilie
- Abgrenzung von Gebäude und Grundstück:
- Abgeschrieben wird nur das Gebäude, nicht der Grundstückswert
- Der Kaufpreis muss daher in Gebäude- und Grundstücksanteil aufgeteilt werden
- Lineare Abschreibung:
- Standardmethode: Jährliche Abschreibung des Gebäudewerts über die Nutzungsdauer
- Gängige Sätze:
- 2% pro Jahr für Gebäude ab 1925 (bis 2022)
- 2,5% pro Jahr für Gebäude bis 1924
- 3% pro Jahr für Gebäude ab 2023 (seit Jahressteuergesetz 2022)
- Nutzungsdauer: 50 Jahre (bei linearer Abschreibung)
- Sonderabschreibung:
- Möglichkeit, in den ersten vier Jahren nach Fertigstellung zusätzliche Abschreibungen zu nutzen
- Ab 2023: 4% pro Jahr (bei Gebäuden ab 2023)
- Maximal 2.000€ pro Quadratmeter Wohnfläche
- Weitere Faktoren:
- Zeitpunkt der Anschaffung/Fertigstellung
- Kaufpreis/Anschaffungskosten
- Nutzung der Immobilie (vermietet oder selbstgenutzt)
- Erhaltungsaufwendungen und Reparaturen
- Beratung durch Experten:
- Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer können bei komplexen Fragen zur Abschreibung helfen.
- Vermeidung von Fehlern und Sicherstellen der optimalen Nutzung der Abschreibungsmöglichkeiten.
Das sollten Sie beachten:
- Die obigen Ausführungen dienen der Erstinformation und ersetzen keine individuelle Beratung.
- Es gelten die aktuellen gesetzlichen Regelungen und die Rechtsprechung.
Empfehlung:
Lassen Sie sich bei der Abschreibung Ihrer Immobilie von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beraten, um die optimale Nutzung der Abschreibungsmöglichkeiten zu gewährleisten.
Was gilt es bei der Energieausweispflicht zu beachten?
In Deutschland existiert die Energieausweispflicht seit 2007. Sie wurde eingeführt um Interessenten bei der Kauf- oder Mietentscheidung über den energetischen Zustand einer Immobilie zu informieren.
Die wichtigsten Punkte der Energieausweispflicht sind:
- Energieausweispflicht für Neubauten: Seit dem 1. Oktober 2007 ist für alle neu errichteten Gebäude ein Energieausweis Pflicht. Er muss spätestens bei der Baugenehmigung vorgelegt werden.
- Energieausweispflicht bei Verkauf und Vermietung: Für alle Gebäude, die verkauft oder vermietet werden, ist ein Energieausweis seit dem 1. Mai 2014 Pflicht. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
- Befreiungen von der Energieausweispflicht: Von der Energieausweispflicht gibt es einige Ausnahmen, zum Beispiel für Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern oder für Baudenkmäler.
Die letzte Änderung der Energieausweispflicht fand im Mai 2021 statt. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde die Pflicht zur Angabe der Energieeffizienzklasse in Immobilienanzeigen eingeführt. Außerdem wurde die Bemessungsgrundlage für die Energieausweise geändert.
Die wichtigsten Neuerungen des GEG im Überblick:
- Angabe der Energieeffizienzklasse in Immobilienanzeigen: Seit dem 1. Mai 2021 ist es Pflicht, in Immobilienanzeigen die Energieeffizienzklasse des Gebäudes anzugeben. Diese Angabe muss in der Anzeige deutlich sichtbar sein und sich auf den Energieausweis beziehen, der dem Gebäude zugeordnet ist.
- Änderung der Bemessungsgrundlage: Die Bemessungsgrundlage für die Energieausweise wurde geändert. Künftig wird der Energiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung zugrunde gelegt. Dies soll dazu beitragen, dass die Energieeffizienzausweise verbrauchsnäher werden und damit eine bessere Vergleichbarkeit von Gebäuden ermöglichen.
- Verschärfung der Anforderungen an die Energieausweise: Die Anforderungen an die Energieausweise wurden verschärft. So müssen die Ausweise künftig auch die CO₂-Emissionen des Gebäudes angeben. Dies soll dazu beitragen, dass Interessenten bei der Kauf- oder Mietentscheidung stärker auf die Umweltfreundlichkeit von Gebäuden achten.
Die Energieausweispflicht ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der Energieeffizienz. Sie soll Verbraucher dazu anregen, sich für energieeffiziente Gebäude zu entscheiden.
Kann man von der Energieausweispflicht befreit werden?
Ja, es gibt einige Ausnahmen von der Energieausweispflicht in Deutschland. Diese sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt.
Die wichtigsten Ausnahmen sind:
- Baudenkmäler: diese sind von der Energieausweispflicht befreit, wenn die Erhaltung des Baudenkmals die Ausstellung eines Energieausweises unmöglich macht oder unverhältnismäßig erschwert.
- Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern sind von der Energieausweispflicht befreit.
- Gebäude, die nur für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten im Jahr bestimmt sind, sind von der Energieausweispflicht befreit. Dazu gehören beispielsweise Ferienhäuser oder -wohnungen.
- Gebäude, die dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken gewidmet sind, sind von der Energieausweispflicht befreit.
- Gebäude, die unterirdische Bauten sind, sind von der Energieausweispflicht befreit.
- Traglufthallen und Zelte sind von der Energieausweispflicht befreit.
- Gebäude, die dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, und provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren sind von der Energieausweispflicht befreit.
Um von der Energieausweispflicht befreit zu werden, muss der Eigentümer oder Vermieter des Gebäudes eine Bescheinigung bei einem Energieberater beantragen. Der Energieberater prüft dann, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung vorliegen.
Die Bescheinigung über die Befreiung von der Energieausweispflicht muss dem potenziellen Käufer oder Mieter vor Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags vorgelegt werden.
Was muss ich bei der Erbschaft einer Immobilie beachten?
Beim Immobilienerbe gibt es eine Reihe von rechtlichen und steuerlichen Aspekten zu beachten. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte:
Rechtliche Aspekte
- Erbrecht: Zunächst muss geklärt werden, wer Erbe der Immobilie ist. Dies ist in der Regel im Testament oder Erbvertrag festgelegt. Fehlen diese Dokumente, richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz.
- Grundbucheintrag: Um Eigentümer der Immobilie zu werden, muss der Erbschein oder Erbvertrag beim Grundbuchamt eingereicht werden. Das Grundbuchamt trägt dann den Erben als neuen Eigentümer ein.
- Pflichtteilsansprüche: Kinder, Ehegatten und Eltern des Erblassers haben einen Anspruch auf den Pflichtteil, wenn sie enterbt wurden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Steuerliche Aspekte
- Erbschaftssteuer: Für die Erbschaft einer Immobilie kann Erbschaftssteuer anfallen. Die Höhe der Steuer hängt vom Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben ab.
- Grunderwerbsteuer: Beim Kauf einer Immobilie fällt Grunderwerbsteuer an. Diese beträgt in Nordrhein-Westfalen 6,5 % des Kaufpreises.
- Mieteinnahmen: Mieteinnahmen einer geerbten Immobilie sind einkommensteuerpflichtig.
Weitere Aspekte
- Verwaltung: Wer eine Immobilie erbt, muss diese auch verwalten. Dazu gehört auch die Zahlung von Steuern, Versicherungen und Reparaturen.
- Verkauf: Wer die Immobilie nicht behalten möchte, kann sie verkaufen. Der Verkauf einer geerbten Immobilie ist steuerfrei, sofern der Freibetrag nicht überschritten wird.
Tipps
- Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten. Es ist ratsam, sich von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater beraten zu lassen, um alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen.
- Bewerten Sie die Immobilie. Lassen Sie die Immobilie von einem Sachverständigen bewerten, um den Verkehrswert zu ermitteln.
- Entscheiden Sie sich zeitnah, was Sie mit der Immobilie machen möchten, denn laufende Kosten müssen weiterhin gezahlt werden. Wollen Sie die Immobilie behalten, vermieten oder verkaufen?
Fazit: Die Erbschaft einer Immobilie ist eine komplexe Angelegenheit. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu informieren, um keine Fehler zu machen.
Wie kann ein Immobilienmakler dabei helfen?
Ein Immobilienmakler kann Ihnen bei der Erbschaft einer Immobilie in folgenden Bereichen helfen:
- Bewertung der Immobilie: Ein Immobilienmakler kann die Immobilie kostenlos bewerten und Ihnen so einen ersten Überblick über den Verkehrswert geben.
- Verkauf der Immobilie: Wenn Sie die Immobilie verkaufen möchten, kann der Immobilienmakler die Immobilie professionell vermarkten und einen Käufer finden.
- Verwaltung der Immobilie: Wenn Sie die Immobilie behalten möchten, kann der Immobilienmakler Ihnen bei der Verwaltung helfen, z. B. bei der Vermietung oder der Suche nach Handwerkern.
- Erstellung eines Exposés: Das Exposé enthält alle wichtigen Informationen zur Immobilie, z. B. Fotos, Lage, Ausstattung, Größe und Kaufpreis.
- Vermarktung der Immobilie: Der Makler sorgt dafür, dass die Immobilie in den relevanten Medien und auf den gängigen Immobilienportalen veröffentlicht wird.
- Begleitung von Besichtigungen: Der Immobilienprofi begleitet die Besichtigungen der Immobilie durch potenzielle Käufer und beantwortet deren knifflige Fragen.
- Verhandlung des Kaufpreises: Der Immobilienmakler verhandelt mit dem Käufer den Kaufpreis und schließt den Kaufvertrag ab. Auch zum Notar kann er begleiten.
- Übergabe der Immobilie: Zudem sorgt er dafür, dass die Immobilie sicher an den Käufer übergeben wird.
Vorteile der Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler:
- Zeitersparnis: Ein regionaler Profi-Makler verfügt über das nötige Fachwissen und die Erfahrung, um eine Immobilie schnell und erfolgreich zu verkaufen.
- Professionelle Vermarktung: Ein Makler kennt die passenden Marketingkanäle und sorgt dafür, dass die Immobilie bei potenziellen Käufern optimal wahrgenommen wird.
- Sicherheit: Ein Immobilienmakler übernimmt die gesamte Abwicklung des Verkaufs und sorgt dafür, dass der Kaufvertrag rechtssicher ist.
Fazit: Ein Immobilienmakler kann Ihnen beim Immobilienerbe in vielen Bereichen helfen. Er kann Ihnen Zeit und Arbeit ersparen und dafür sorgen, dass die Immobilie schnell und erfolgreich verkauft wird.
Was ist bei einer Immobilienbewertung zu beachten?
Die Immobilienbewertung ist ein komplexes Verfahren, bei dem der Wert einer Immobilie ermittelt wird. Dabei werden verschiedene Punkte berücksichtigt, die den Wert der Immobilie beeinflussen können. Die wichtigsten Faktoren dabei sind:
- Lage: Die Lage ist einer der wichtigsten Faktoren bei der Immobilienbewertung. Dazu gehören die Infrastruktur, die Verkehrsanbindung, die Nähe zu Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangeboten sowie die allgemeine Lebensqualität in der Umgebung.
- Größe: Die Größe einer Immobilie hat ebenfalls einen Einfluss auf ihren Wert. Eine größere Immobilie ist in der Regel mehr wert als eine kleinere Immobilie.
- Zustand: Auch dem Zustand einer Immobilie gilt besondere Aufmerksamkeit: Zu den Punkten, die den Zustand einer Immobilie beeinflussen, gehören die Bausubstanz, die Ausstattung und die Renovierungsbedürftigkeit. Schauen Sie zudem genau auf die Energieeffizienz der Immobilie. Ist sie gedämmt, muss die Heizung ausgetauscht werden?
- Art der Immobilie: Einfamilienhaus, Wohnung oder Grundstück?
- Marktlage: In einer guten Marktlage sind Immobilien in der Regel mehr wert als in einer schlechten Marktlage.
Weitere Faktoren, die den Wert einer Immobilie beeinflussen:
- Erschließungszustände: Eine Immobilie, die an eine Straße angebunden ist, ist in der Regel mehr wert als eine Immobilie, die nicht an eine Straße angebunden ist.
- Besonderheiten: Besondere Merkmale wie ein schöner Garten oder eine besondere Aussicht können den Wert ebenfalls steigern.
- Rechtliche Aspekte: Berücksichtigen Sie rechtliche Aspekte, wie beispielsweise Grundbucheinträge oder Belastungen. Unter Umständen sorgen diese dafür, dass der Wert sinkt.
Die Immobilienbewertung kann nach verschiedenen Verfahren durchgeführt werden. Die gebräuchlichsten Verfahren sind das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren.
Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren ist das am häufigsten verwendete Verfahren zur Immobilienbewertung bei Eigentumswohnungen. Bei diesem Verfahren wird der Wert der zu bewertenden Immobilie anhand von Vergleichsobjekten ermittelt. Vergleichsobjekte sind Immobilien, die eine vergleichbarer Lage, Größe und Ausstattung aufweisen. Der Wert der zu bewertenden Immobilie wird dann auf der Grundlage der Kaufpreise der Vergleichsobjekte ermittelt.
Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren wird bei der Bewertung von vermieteten Immobilien angewendet. Bei diesem Verfahren wird der Wert der Immobilie anhand der zu erwartenden Mieteinnahmen ermittelt. Der Ertragswert wird berechnet, indem die zu erwartenden Mieteinnahmen auf der Grundlage der Miethöhe und der voraussichtlichen Mietdauer abgezinst werden.
Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren wird bei der Bewertung von bebauten Grundstücken und Immobilien angewendet. Bei diesem Verfahren wird der Wert der Immobilie anhand des Bodenwertes und des Gebäudewerts ermittelt.
Der Bodenwert wird anhand der Lage, der Größe und der Bebaubarkeit des Grundstücks ermittelt. Der Gebäudewert wird anhand der Bausubstanz, der Ausstattung und der Renovierungsbedürftigkeit des Gebäudes ermittelt.
Die Wahl des richtigen Bewertungsverfahrens hängt von der Art der Immobilie und den individuellen Anforderungen ab. Bei der Immobilienbewertung sollte immer ein qualifizierter Sachverständiger hinzugezogen werden.
Bei der Immobilienbewertung ist es wichtig, dass alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden. Eine sorgfältige und umfassende Bewertung ist wichtig, um den tatsächlichen Wert einer Immobilie zu ermitteln.
Was kostet die Immobilienbewertung durch einen Makler?
Die Kosten für die Immobilienbewertung durch einen Makler sind nicht gesetzlich geregelt und können daher von Makler zu Makler variieren.
In der Regel liegen die Kosten für eine Immobilienbewertung durch einen Makler zwischen 250 und 700 Euro.
Die Kosten für die Immobilienbewertung durch einen Makler hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter:
- Art der Immobilie
- Größe der Immobilie
- Lage der Immobilie
In der Regel bieten Makler auch eine kostenlose Immobilienbewertung an. Diese kostenlose Immobilienbewertung ist jedoch in der Regel nicht so umfassend wie eine kostenpflichtige Immobilienbewertung.
Was kostet eine Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen?
Die Kosten für eine Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen sind ebenfalls nicht gesetzlich geregelt und können daher von Sachverständigen zu Sachverständigen variieren.
Die Kosten für eine Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter:
- Art der Immobilie
- Größe der Immobilie
- Lage der Immobilie
- Art des Gutachtens: Ein Verkehrswertgutachten, das vor Gericht Bestand hat, in der Regel teurer als ein Kurzgutachten, das nur einen Orientierungswert liefert.
Die Kosten für ein Wertgutachten orientieren sich also nach Aufwand für die Erstellung. Im Regelfall liegen sie zwischen 500 € für eine Kurzbewertung und 1,5% des Immobilienwertes für eine vollwertige Verkehrswertermittlung.
Arten von Immobiliengutachten
Es gibt verschiedene Arten von Immobiliengutachten, die sich in Umfang und Kosten unterscheiden.
Die gängigsten Arten von Immobiliengutachten sind:
- Kurzgutachten: Ein Kurzgutachten enthält nur einen kurzen Überblick über die wichtigsten Faktoren, die den Wert einer Immobilie beeinflussen. Ein Kurzgutachten ist in der Regel ausreichend, wenn Sie einen groben Überblick über den Wert einer Immobilie benötigen.
- Vollgutachten: Ein Vollgutachten ist ein umfassendes Gutachten, das alle relevanten Faktoren, die den Wert einer Immobilie beeinflussen, berücksichtigt. Ein Vollgutachten ist in der Regel erforderlich, wenn Sie einen Immobilienkauf oder -verkauf planen oder wenn Sie eine Immobilie für eine Bank bewerten lassen möchten.
- Marktwertgutachten: Ein Marktwertgutachten ist ein Gutachten, das den Verkehrswert einer Immobilie ermittelt. Der Verkehrswert ist der Preis, den eine Immobilie am Markt erzielen würde. Ein Marktwertgutachten ist in der Regel erforderlich, wenn Sie eine Immobilie für eine Bank bewerten lassen möchten.
- Beleihungswertgutachten: Ein Beleihungswertgutachten ist ein Gutachten, das den Beleihungswert einer Immobilie ermittelt. Der Beleihungswert ist der Wert, bis zu dem eine Bank eine Immobilie beleihen kann. Ein Beleihungswertgutachten ist in der Regel erforderlich, wenn Sie eine Immobilie für eine Bank bewerten lassen möchten.
Welches Gutachten ist das richtige für Sie?
Die Wahl des richtigen Gutachtens hängt von Ihren individuellen Anforderungen ab. Wenn Sie einen groben Überblick über den Wert einer Immobilie benötigen, ist ein Kurzgutachten ausreichend. Wenn Sie einen Immobilienkauf oder -verkauf planen oder wenn Sie eine Immobilie für eine Bank bewerten lassen möchten, sollten Sie ein Vollgutachten oder ein Marktwertgutachten in Auftrag geben.
Was sind typische Fehler beim Immobilienverkauf?
Die typischen Fehler beim Immobilienverkauf lassen sich in drei Kategorien einteilen:
- Fehler in der Vorbereitung
- Fehler in der Vermarktung
- Fehler im Verhandlungsgespräch
Fehler in der Vorbereitung
- Ein unüberlegter Anfang: Viele Verkäufer beginnen mit dem Immobilienverkauf, ohne sich vorher ausreichend vorbereitet zu haben. Sie haben keine genaue Vorstellung von ihrem Verkaufsziel und kennen den aktuellen Immobilienmarkt nicht.
- Unehrlichkeit: Verkäufer sollten bei der Beschreibung ihrer Immobilie ehrlich sein. Wenn sie Mängel verschweigen, kann dies zu Problemen im Nachhinein führen.
- Ein zu hoher Verkaufspreis: Verkäufer überschätzen häufig den Wert ihrer Immobilie. Ein zu hoher Verkaufspreis kann dazu führen, dass die Immobilie nicht verkauft wird oder dass der Verkäufer Abstriche bei der Verhandlung machen muss.
- Vernachlässigung des Exposés: Das Exposé ist das wichtigste Marketinginstrument beim Immobilienverkauf. Es sollte ansprechend gestaltet sein und alle wichtigen Informationen enthalten.
Fehler in der Vermarktung
- Fehlende Werbung: Verkäufer sollten ihre Immobilie auf verschiedenen Wegen bewerben. Dazu gehören Immobilienportale, Zeitungsanzeigen und Mund-zu-Mund-Propaganda.
- Unzureichende Unterlagen: Verkäufer sollten alle wichtigen Unterlagen für den Verkauf bereithalten, z. B. Grundbuchauszug, Energieausweis und Kaufvertrag.
- Unprofessionelle Besichtigungen: Besichtigungen sollten professionell durchgeführt werden. Verkäufer sollten sich auf die Fragen der Interessenten vorbereiten und ihnen alle wichtigen Informationen geben.
Fehler im Verhandlungsgespräch
- Unvorbereitet ins Gespräch gehen: Verkäufer sollten sich vor dem Verhandlungsgespräch Gedanken über ihre Verhandlungsziele machen.
- Auf Emotionen eingehen: Verkäufer sollten sich nicht von den Emotionen der Kaufinteressenten beeinflussen lassen.
- Zu schnell aufgeben: Verkäufer sollten nicht zu schnell aufgeben, wenn die Verhandlungen nicht nach ihren Vorstellungen verlaufen.
Um diese Fehler zu vermeiden, sollten Verkäufer sich vor dem Immobilienverkauf von einem erfahrenen Makler beraten lassen. Ein Makler hat die nötige Expertise und Erfahrung, um die Immobilie erfolgreich zu verkaufen.
Hier sind noch einige weitere Tipps, um einen erfolgreichen Immobilienverkauf zu erzielen:
- Setzen Sie sich ein realistisches Verkaufsziel.
- Berücksichtigen Sie den aktuellen Immobilienmarkt.
- Machen Sie sich Gedanken über die Zielgruppe Ihrer Immobilie.
- Investieren Sie in ein ansprechendes Exposé.
- Präsentieren Sie Ihre Immobilie professionell.
- Seien Sie vorbereitet auf das Verhandlungsgespräch.
Wenn Sie diese Tipps beachten, erhöhen Sie Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Immobilienverkauf.
Nachbarschaftsrecht: Was Sie wissen sollten!
Das Nachbarschaftsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Nachbarn und/oder Dritten. Es ist ein Teilgebiet des Sachenrechts und umfasst eine Vielzahl von Vorschriften, die das Zusammenleben von Nachbarn regeln sollen.
Grundprinzip: gegenseitige Rücksichtnahme
Das Grundprinzip des Nachbarschaftsrechts ist das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Nachbarn sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie die Rechte und Interessen ihres Nachbarn nicht unzumutbar beeinträchtigen.
Wichtige Themen des Nachbarschaftsrechts
Zu den wichtigsten Themen des Nachbarschaftsrechts gehören:
- Bauen und Bebauen: Hier gelten Abstandsflächen und andere Vorschriften, die verhindern sollen, dass Bauwerke die Nutzung des Nachbargrundstücks beeinträchtigen.
- Grenzbepflanzungen: Pflanzen, die auf das Nachbargrundstück ragen, können ein Ärgernis sein. Hier gelten Mindestabstände, die eingehalten werden müssen.
- Tierhaltung: Die Haltung von Tieren kann ebenfalls zu Konflikten mit Nachbarn führen. Hier gelten bestimmte Vorschriften, die die Belästigung der Nachbarn verhindern sollen.
- Lärm: Lärmbelästigungen durch Nachbarn können sehr unangenehm sein. Hier gibt es gesetzliche Regelungen, die den Lärmschutz regeln.
- Gerüche: Auch Gerüche von Nachbarn können belästigend sein. Hier gelten ebenfalls gesetzliche Regelungen, die den Schutz der Nachbarn vor Gerüchen gewährleisten sollen.
Was tun bei Streitigkeiten mit Nachbarn?
Sollten Streitigkeiten mit Nachbarn entstehen, ist es in der Regel ratsam, zunächst zu versuchen, eine gütliche Einigung zu erzielen. In vielen Fällen ist es möglich, die Probleme durch ein Gespräch oder einen Kompromiss zu lösen.
Wenn es notwendig ist, kann ein Mediator als unbeteiligter Dritter eingeschaltet werden, der hilft, zwischen beiden Parteien zu vermitteln. Wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist, kann der Rechtsweg beschritten werden. In diesem Fall ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Fazit: Das Nachbarschaftsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das viele Regeln und Vorschriften umfasst. Es ist wichtig, sich über die eigenen Rechte und Pflichten als Nachbar zu informieren, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Tipps für ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis
- Kommunikation ist wichtig: Sprechen Sie mit Ihrem Nachbarn, wenn Sie ein Problem haben.
- Seien Sie rücksichtsvoll: Achten Sie darauf, dass Ihre Aktivitäten die Rechte Ihres Nachbarn nicht beeinträchtigen.
- Seien Sie verständnisvoll: Versuchen Sie, sich in die Lage Ihres Nachbarn zu versetzen.
Durch gegenseitige Rücksichtnahme und ein gutes Miteinander lässt sich viel Streit vermeiden und ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis aufbauen.
Das Nießbrauchrecht als ein umfassendes Nutzungsrecht!
Das Nießbrauchrecht ist ein umfassendes Nutzungsrecht an einer Immobilie, bei dem der Nießbraucher das Recht hat, die Immobilie zu nutzen und die Erträge daraus zu ziehen, ohne der Eigentümer der Immobilie zu sein. Hier sind einige zentrale Punkte, die das Nießbrauchrecht gut erklären:
- Umfassendes Nutzungsrecht: Der Nießbraucher darf die Immobilie in vollem Umfang nutzen, als ob er der Eigentümer wäre. Dies umfasst sowohl die Nutzung der Immobilie selbst (z.B. Wohnen in einem Haus) als auch die Erträge aus der Immobilie (z.B. Mieteinnahmen aus einer vermieteten Wohnung).
- Eigentumsrecht bleibt beim Eigentümer: Während der Nießbraucher alle Nutzungsrechte hat, bleibt das rechtliche Eigentum an der Immobilie beim Eigentümer. Der Eigentümer kann die Immobilie nicht selbst nutzen oder verkaufen, ohne den Nießbrauch zu berücksichtigen.
- Dauer des Nießbrauchs: Das Nießbrauchrecht ist in der Regel lebenslang und endet mit dem Tod des Nießbrauchers. Es kann jedoch auch zeitlich begrenzt sein oder unter bestimmten Bedingungen enden.
- Pflichten des Nießbrauchers: Der Nießbraucher ist verpflichtet, die Immobilie in einem guten Zustand zu erhalten. Er muss für die Instandhaltung und die gewöhnlichen Unterhaltskosten aufkommen. Bei größeren Reparaturen kann es jedoch anders geregelt sein, je nach Vereinbarung im Nießbrauchsvertrag.
- Eintragung ins Grundbuch: Das Nießbrauchrecht wird in der Regel ins Grundbuch eingetragen, um es rechtlich abzusichern. Dadurch wird das Recht auch für Dritte (z.B. potenzielle Käufer der Immobilie) sichtbar.
- Steuerliche Aspekte: Die Erträge aus der Nutzung der Immobilie durch den Nießbraucher (z.B. Mieteinnahmen) sind steuerpflichtig. Der Eigentümer muss dagegen in der Regel keine Steuern auf die Nutzung zahlen, da er keine Erträge daraus zieht.
Beispiel zur Veranschaulichung:
Ein älteres Ehepaar, das ein Haus besitzt, möchte seinen Kindern das Haus übertragen, aber weiterhin darin wohnen und von den Mieteinnahmen einer Einliegerwohnung profitieren. Sie übertragen das Eigentum am Haus auf die Kinder, behalten sich jedoch ein lebenslanges Nießbrauchrecht vor. Das bedeutet, dass sie weiterhin im Haus wohnen dürfen und die Mieteinnahmen erhalten, während die Kinder die rechtlichen Eigentümer des Hauses sind.
In diesem Beispiel erlaubt das Nießbrauchrecht dem Ehepaar, die Immobilie so zu nutzen, als ob sie noch die Eigentümer wären, ohne dass sie tatsächlich das Eigentum behalten müssen. Gleichzeitig können die Kinder sicher sein, dass sie das volle Eigentum und die Nutzung der Immobilie übernehmen, wenn das Nießbrauchrecht endet (in der Regel nach dem Tod des Nießbrauchers).
Das Nießbrauchrecht ist ein flexibles Instrument, das oft in der Nachlassplanung oder bei der Übergabe von Immobilien innerhalb der Familie genutzt wird, um die Nutzung und Erträge der Immobilie zu regeln, während das Eigentum auf eine andere Person übergeht.
Was sagt das Sondernutzungsrecht im Immobilienmarkt aus?
Das Sondernutzungsrecht im Immobilienmarkt ist ein spezielles Recht, das es einem Wohnungseigentümer innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erlaubt, bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums exklusiv zu nutzen. Es handelt sich hierbei um ein Individualrecht, das einem einzelnen Eigentümer eingeräumt wird, obwohl die betreffenden Bereiche eigentlich allen Eigentümern gemeinsam gehören.
Hier sind die wesentlichen Punkte des Sondernutzungsrechts:
- Exklusive Nutzung: Das Sondernutzungsrecht erlaubt einem Wohnungseigentümer, bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen, ohne dass andere Eigentümer dieses Recht haben. Typische Beispiele sind Gartenflächen, Stellplätze, Terrassen oder Dachböden.
- Gemeinschaftseigentum: Obwohl der Bereich, der dem Sondernutzungsrecht unterliegt, zum Gemeinschaftseigentum gehört, wird das exklusive Nutzungsrecht einem bestimmten Eigentümer zugewiesen.
- Vertragliche Regelung: Das Sondernutzungsrecht wird in der Regel durch die Teilungserklärung oder den Aufteilungsplan festgelegt. Es kann auch durch einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft oder durch Vereinbarung im Grundbuch eingetragen werden.
- Rechte und Pflichten: Der Eigentümer mit dem Sondernutzungsrecht hat das Recht, den betreffenden Bereich exklusiv zu nutzen, aber auch die Pflicht, für die Instandhaltung und Pflege dieses Bereichs zu sorgen. Die genauen Regelungen können jedoch variieren und sollten in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung festgelegt werden.
- Übertragbarkeit: Das Sondernutzungsrecht ist in der Regel an die Wohnung gebunden und geht bei Verkauf der Wohnung auf den neuen Eigentümer über. Es kann nicht unabhängig von der Wohnung übertragen werden.
- Einschränkungen: Obwohl das Sondernutzungsrecht eine exklusive Nutzung erlaubt, dürfen keine Veränderungen am Gemeinschaftseigentum vorgenommen werden, die über die normale Nutzung hinausgehen, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche Zustimmung der Gemeinschaft.
Zusammengefasst handelt es sich beim Sondernutzungsrecht um eine spezielle Regelung im Wohnungseigentumsrecht, die es einem Eigentümer ermöglicht, bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen, während die Eigentumsverhältnisse unverändert bleiben.
Das Vorkaufsrecht in der Immobilienbranche
Das Vorkaufsrecht ist ein Recht, das einer bestimmten Person (Vorkaufsberechtigte) das Recht einräumt, ein Grundstück oder eine Immobilie vorrangig vor anderen Kaufinteressenten zu erwerben, falls der Eigentümer diese verkaufen möchte.
Arten des Vorkaufsrechts
- Gesetzliches Vorkaufsrecht: z.B. für Mieter bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen
- Vertragliches Vorkaufsrecht: z.B. in Kaufverträgen oder Erbverträgen
- Dingliches Vorkaufsrecht: im Grundbuch eingetragen, bietet stärksten Schutz
Auswirkungen auf den Verkauf
- Verkäufer: eingeschränkte Entscheidungsfreiheit, ggf. niedrigerer Kaufpreis
- Käufer: Risiko, dass der Vorkaufsberechtigte sein Recht ausübt
- Vorkaufsberechtigter: Chance, die Immobilie zu erwerben, auch wenn kein Kaufinteresse bestand
Vor- und Nachteile
Vorteile
- Schutz des Vorkaufsberechtigten
- Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Nachbarschaft
- Sicherung von Erbbaurechten
Nachteile
- Einschränkung der Eigentumsfreiheit des Verkäufers
- Verkomplizierung des Verkaufsprozesses
- Ungewissheit für Käufer
Relevante Informationen
- Eintragung im Grundbuch: dingliches Vorkaufsrecht
- Ausübungsfrist: meist zwei Monate nach Kenntnis des Verkaufsangebots
- Kaufpreis: Verkehrswert der Immobilie
- Besondere Regelungen: für Gemeinden, Landwirte, Erbbauberechtigte
Fazit
Das Vorkaufsrecht ist ein wichtiges Instrument in der Immobilienbranche, das sowohl Vorteile als auch Nachteile bietet. Für Käufer und Verkäufer ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und die Auswirkungen auf den Verkaufsprozess zu berücksichtigen.
Was ist eine Zwangsversteigerung?
Eine Zwangsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem eine Immobilie versteigert wird, um die Schulden des Eigentümers zu begleichen. Die Versteigerung wird vom Amtsgericht angeordnet, wenn der Eigentümer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, zum Beispiel bei Kreditrückzahlungen oder Unterhaltszahlungen.
Ablauf der Zwangsversteigerung:
- Antrag auf Zwangsversteigerung: Ein Gläubiger, zum Beispiel eine Bank, stellt beim Amtsgericht einen Antrag auf Zwangsversteigerung.
- Prüfung des Antrags: Das Gericht prüft den Antrag und ordnet die Zwangsversteigerung an, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Gutachtenerstellung: Ein Sachverständiger erstellt ein Gutachten, um den Wert der Immobilie zu ermitteln.
- Bekanntmachung der Versteigerung: Das Gericht veröffentlicht die Versteigerungsanordnung und das Gutachten im Internet und in anderen Medien.
- Bietzeit: Interessenten können im Versteigerungstermin Gebote für die Immobilie abgeben.
- Zuschlag: Der Meistbietende erhält den Zuschlag für die Immobilie.
- Übergabe der Immobilie: Der neue Eigentümer erhält nach Zahlung des Kaufpreises die Immobilie übergeben.
Wichtige Informationen:
- Besichtigung der Immobilie: Interessenten können die Immobilie vor der Versteigerung nicht immer besichtigen.
- Finanzierung: Bieten Sie nur, wenn Sie die Finanzierung der Immobilie gesichert haben.
- Risiken: Bei einer Zwangsversteigerung besteht das Risiko, dass die Immobilie mit Rechten Dritter belastet ist. Informieren Sie sich vor dem Termin über bestehenbleibende Rechte.
- Beratung: Lassen Sie sich vor der Versteigerung von einem Rechtsanwalt oder Immobilienmakler beraten.
Weitere Informationen:
- Justizportal des Bundes und der Länder: https://www.zvg-portal.de/
- Bundesministerium der Justiz: https://www.bmj.de/
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: https://www.bmuv.de
Rechte und Pflichten bei einer Immobilien-Zwangsversteigerung
Rechte des Eigentümers:
- Einsicht in die Versteigerungsakten: Der Eigentümer hat das Recht, die Versteigerungsakten einzusehen.
- Abgabe eines Gebots: Der Eigentümer kann selbst ein Gebot für die Immobilie abgeben.
- Zahlung der Restschuld: Der Eigentümer kann die Restschuld begleichen und die Zwangsversteigerung abwenden.
Pflichten des Eigentümers:
- Besichtigung der Immobilie: Der Eigentümer muss Interessenten Zugang zur Immobilie gewähren, um eine Besichtigung zu ermöglichen. Leider ist eine Besichtigung der Immobilie häufig trotzdem nicht möglich ist.
- Offenlegung der finanziellen Verhältnisse: Der Eigentümer muss seine finanziellen Verhältnisse offenlegen.
- Duldung der Zwangsvollstreckung: Der Eigentümer muss die Zwangsvollstreckung dulden.
Rechte des Bieters:
- Abgabe eines Gebots: Der Bieter kann ein Gebot für die Immobilie abgeben.
- Erhalt des Zuschlags: Der Meistbietende erhält den Zuschlag für die Immobilie.
Pflichten des Bieters:
- Sicherheitsleistung: Der Bieter muss eine Sicherheitsleistung in Höhe von zehn Prozent des Verkehrswerts der Immobilie erbringen.
- Zahlung des Kaufpreises: Der Bieter muss den Kaufpreis innerhalb von zwei Wochen nach dem Zuschlag zahlen.
Risiken:
- Belastungen der Immobilie: Die Immobilie kann mit Rechten Dritter belastet sein.
- Mängel der Immobilie: Die Immobilie kann Mängel haben, die dem Bieter nicht bekannt sind.
Beratung:
Es ist empfehlenswert, sich vor der Beteiligung an einer Zwangsversteigerung von einem Rechtsanwalt oder Immobilienmakler beraten zu lassen.
Weitere Informationen:
- Justizportal des Bundes und der Länder: https://www.zvg-portal.de/: https://www.zvg-portal.de/
- Bundesministerium der Justiz: https://www.bmj.de/
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: https://www.bmuv.de
Hinweis: Diese Informationen dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.
Weitere Tipps und Hinweise
Was sollten Sie beim Hauskauf beachten?
1. Finanzielle Möglichkeiten abklären
Vor dem Kauf sollten Sie Ihre finanzielle Lage realistisch einschätzen. Neben dem Kaufpreis müssen auch Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notargebühren und gegebenenfalls Maklerprovision einkalkuliert werden. Es ist ratsam, einen finanziellen Puffer für unerwartete Kosten und eventuelle Renovierungen zu haben. Eine frühzeitige Finanzierungszusage der Bank schafft Sicherheit und gibt Ihnen Klarheit über Ihr Budget.
2. Bedürfnisse und Wünsche definieren
Überlegen Sie, was Ihr zukünftiges Zuhause bieten soll. Wie groß soll es sein? Welche Anzahl an Zimmern wird benötigt? Auch Wünsche wie eine Garage, ein Garten oder energieeffiziente Ausstattung sollten Sie vorab klären. Diese Präferenzen helfen Ihnen, gezielter zu suchen und Besichtigungen effizienter zu planen.
3. Lage sorgfältig auswählen
Die Lage beeinflusst den Wert der Immobilie sowie Ihre Lebensqualität. Achten Sie auf die Nähe zu wichtigen Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Supermärkten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Eine gute Verkehrsanbindung ist vor allem wichtig, wenn Sie pendeln. Zusätzlich lohnt es sich, die zukünftige Entwicklung der Umgebung im Blick zu haben – geplante Bauprojekte oder infrastrukturelle Verbesserungen können den Wert steigern.
4. Immobilie mit Potenzial wählen
Wenn Sie ein älteres Haus oder ein Objekt mit Renovierungsbedarf in Betracht ziehen, sollte der bauliche Zustand gut geprüft werden. Potenzial für Umbaumaßnahmen oder Erweiterungen ist oft attraktiv, kann aber auch teuer werden. Ein Gutachter kann Sie über den Zustand informieren und wertvolle Hinweise auf notwendige Sanierungen geben.
5. Professionelle Beratung einholen
Ein Immobilienmakler oder Finanzberater bietet wertvolle Unterstützung, um den Kaufprozess reibungslos zu gestalten. Makler haben oft Zugriff auf exklusive Angebote und helfen Ihnen bei Preisverhandlungen. Ein Finanzberater kann Ihnen bei der Finanzierung helfen und sicherstellen, dass diese Ihren finanziellen Möglichkeiten entspricht.
6. Kaufvertrag gründlich prüfen
Bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben, ist es wichtig, alle Details genau zu prüfen. Der Vertrag sollte alle Vereinbarungen vollständig und korrekt festhalten. Lassen Sie ihn von einem Rechtsanwalt oder Notar prüfen, um Missverständnisse oder unklare Klauseln zu vermeiden.
7. Notartermin wahrnehmen
Der Notartermin ist ein obligatorischer Schritt beim Hauskauf in Deutschland. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und bestätigt, dass beide Parteien den Vertrag verstanden haben. Nach der Beurkundung erfolgt die Zahlung des Kaufpreises, in der Regel durch eine Banküberweisung.
8. Grundschuld eintragen lassen
Falls die Finanzierung über eine Bank erfolgt, wird eine Grundschuld als Sicherheit im Grundbuch eingetragen. Dies schützt die Bank für den Fall, dass die Kreditraten nicht bedient werden können.
9. Versicherungen abschließen
Eine Wohngebäudeversicherung schützt Sie bei Schäden am Haus durch Brand, Sturm oder Wasser. Auch eine Hausratversicherung ist sinnvoll, um Ihre Einrichtung abzusichern.
10. Einzug planen
Planen Sie den Einzug im Voraus. Klären Sie die Versorgung mit Strom, Wasser und Gas und nehmen Sie gegebenenfalls Umbauarbeiten oder Renovierungen rechtzeitig in Angriff. So gelingt der Übergang in Ihr neues Zuhause reibungslos.
11. Das Eigenheim genießen
Nach dem Einzug beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Nehmen Sie sich Zeit, um das neue Zuhause nach Ihrem Geschmack einzurichten und es zu genießen.
Zusätzliche Tipps
- Schnell handeln: In Zeiten hoher Nachfrage sollten Sie bei Interesse zügig Entscheidungen treffen.
- Preisentwicklung beachten: Die Immobilienpreise sind vielerorts gestiegen. Achten Sie darauf, dass die Finanzierung diese Entwicklung berücksichtigt.
- Stadtteilwahl: In Großstädten gibt es oft Viertel mit unterschiedlichem Charakter. Erkundigen Sie sich vorab über die Vorzüge und Nachteile der Stadtteile.
Fazit
Ein Hauskauf ist eine große Entscheidung, die gut durchdacht und vorbereitet sein will. Eine gründliche Planung und Beratung helfen Ihnen, typische Fallstricke zu vermeiden und Ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.
Was gilt es beim Hausverkauf zu beachten?
1. Kaufpreisermittlung
Der erste und entscheidende Schritt ist die Bestimmung eines realistischen Verkaufspreises. Eine zu hohe Preisvorstellung kann potenzielle Käufer abschrecken, während ein zu niedriger Preis finanzielle Verluste bedeutet. Um den optimalen Preis zu ermitteln, haben Sie zwei Hauptoptionen:
- Gutachter: Ein professioneller Gutachter bewertet Ihr Haus objektiv und bezieht dabei Faktoren wie Lage, Größe, Baujahr und Zustand ein.
- Immobilienmakler: Makler haben ebenfalls Erfahrung und Marktkenntnisse, die ihnen helfen, eine angemessene Preisspanne festzulegen. Manche bieten eine kostenlose Wertermittlung als Service an.
2. Vermarktung
Nach der Preisermittlung beginnt die Vermarktungsphase:
- Makler oder Eigenvermarktung: Sie können die Vermarktung selbst in die Hand nehmen oder einen Makler beauftragen, der über Netzwerke und Reichweite verfügt. Ein guter Makler unterstützt Sie bei Exposés und der Zielgruppenansprache.
- Inserate: Wenn Sie selbst vermarkten, sollten Sie Inserate auf beliebten Immobilienportalen schalten und Ihr Umfeld über den Verkauf informieren. Achten Sie auf ansprechende Fotos und eine detaillierte Beschreibung, die die Vorzüge Ihres Hauses hervorhebt.
3. Besichtigungen
Besichtigungen sind ein wesentlicher Teil des Verkaufsprozesses:
- Vorbereitung: Achten Sie darauf, dass das Haus ordentlich und sauber ist. Ein gepflegtes Äußeres und ein aufgeräumtes Inneres wirken ansprechend auf Interessenten.
- Unterlagen bereithalten: Stellen Sie wichtige Dokumente bereit, wie:
- Grundbuchauszug
- Energieausweis
- Baugenehmigung und Baubeschreibung
- Nebenkostenaufstellung (z.B. für Heizung, Wasser)
- Fragen der Interessenten beantworten: Seien Sie auf typische Fragen zu Ihrem Haus und zur Nachbarschaft vorbereitet.
4. Kaufvertrag
Wenn sich ein Käufer entschieden hat, geht es an die Vertragsvorbereitung:
- Notarieller Kaufvertrag: Der Kaufvertrag muss in Deutschland notariell beurkundet werden, was Rechtssicherheit für beide Parteien bietet. Der Notar stellt sicher, dass alle Formalitäten geklärt sind und erklärt den Inhalt des Vertrags.
- Vertragsdetails: Wichtige Vertragsbestandteile umfassen den Kaufpreis, die Zahlungsmodalitäten, den Übergabezeitpunkt und eventuelle Sondervereinbarungen, wie z.B. Inventarübernahmen.
5. Übergabe
Nach dem Abschluss des Kaufvertrags erfolgt die Übergabe:
- Schlüssel und Dokumente: Übergeben Sie dem Käufer alle Schlüssel sowie verbleibende Dokumente wie Garantieunterlagen, Bedienungsanleitungen für Geräte und eine Liste der Hausanschlüsse.
- Übergabeprotokoll: Führen Sie ein Protokoll über den Zustand des Hauses zum Übergabezeitpunkt, um Missverständnisse zu vermeiden. Dies kann auch eventuelle Schäden dokumentieren.
Weitere Tipps für einen erfolgreichen Verkauf
- Marktanalyse: Prüfen Sie die Preise ähnlicher Immobilien in Ihrer Umgebung, um eine bessere Preisvorstellung zu erhalten.
- Zustand des Hauses: Investieren Sie in kleinere Renovierungen oder Schönheitsreparaturen, um das Haus ansprechender zu machen.
- Präsentation für Besichtigungen: Setzen Sie auf eine einladende Präsentation – angenehmer Duft, aufgeräumte Räume und eventuell dezente Dekoration.
- Verhandlungsspielraum: Bereiten Sie sich auf Verhandlungen vor und legen Sie vorab Ihre Preisuntergrenze fest.
Fazit
Der Hausverkauf ist eine vielschichtige Aufgabe, die sorgfältige Planung und Marktkenntnisse erfordert. Wenn Sie Unterstützung benötigen, kann ein Immobilienmakler wertvolle Dienste leisten und viele dieser Schritte übernehmen. Ein strukturierter und gut geplanter Verkaufsprozess führt in der Regel zu einem erfolgreichen und zufriedenstellenden Verkauf.
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