Erklärungen zum Widerrufsrecht

Erklärungen zum Widerrufsrecht

16. Juni 2025
CleanShot 2025 06 16 at 15.39.15 e1765976215240

Bei vielen Kunden sorgt das Thema Widerrufsrecht noch immer für große Verwirrung. Um Ihnen diese Vorschrift mit einfachen Worten zu erläutern, haben wir einen kurzen Erklärfilm zum Widerrufsrecht für Sie erstellt.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Fernabsatzverträge sind nach § 312c BGB Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Fernkommunikationsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien. Der Maklervertrag außerhalb von Geschäftsräumen Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind nach § 312b BGB insbesondere Verträge, die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers an einem Ort geschlossen werden, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist. Zudem gibt es nach dem Gesetz noch weitere Konstellationen, in denen ein Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden können, etwa auf einem Ausflug. Diese Konstellationen sind bei einem Maklervertrag grundsätzlich nicht denkbar. Weitere Informationspflichten Nach Art. 246 a EGBGB sind weitere Informationspflichten zu erfüllen, damit die Widerrufsfrist beginnen kann (§ 312d Abs. 1 BGB). Hierzu zählen neben den Angaben zur Identität des Unternehmers und ggfls. des Unternehmen, in dessen Auftrag der Unternehmer handelt, auch Angaben zum Gesamtpreis der Leistung einschließlich der Umsatzsteuer. Preisangaben im Exposé genügen grundsätzlich. Angaben zu akzeptierten Zahlungsmitteln sind nur erforderlich, wenn der Geschäftsverkehr auf der Website des Unternehmers erfolgt.

Immobilienmagazin

  • Illustration eines modernen Hauses, umgeben von verschiedenen Immobilien-Vermarktungskanälen wie Online-Portalen, Social Media, Zeitungsanzeigen und Makler-Schaufenstern. | Immobilienverkauf
    Immobilien erfolgreich verkaufen: Über welche Wege erreichen Sie passende Käufer?
    Wer seine Immobilie verkaufen möchte, hat heute zahlreiche Möglichkeiten, Interessenten anzusprechen. Neben bekannten Immobilienportalen spielen Maklerwebseite, soziale Netzwerke und regionale Kontakte eine wichtige Rolle. Doch nicht jeder Vermarktungskanal eignet sich gleichermaßen für jedes Objekt. Entscheidend ist, dort präsent zu sein, wo sich potenzielle Käufer tatsächlich informieren. Erfahren Sie, welche Wege 2026 sinnvoll sind und wie…
  • Junge Frau sitzt allein mit einer Tasse Kaffee auf dem Sofa ihrer neuen Wohnung, umgeben von Umzugskartons, mit Blick auf die Skyline einer Großstadt. | Immobilienfinanzierung
    Allein ins Eigenheim: So gelingt der Immobilienkauf auch ohne Partner
    Der Traum von den eigenen vier Wänden ist längst keine Frage des Beziehungsstatus mehr. Auch Singles können sich den Wunsch nach einer eigenen Immobilie erfüllen. Allerdings erfordert der Kauf mit nur einem Einkommen eine besonders sorgfältige Vorbereitung. Von der Finanzierung über die Immobilienauswahl bis zur langfristigen Absicherung gibt es einiges zu beachten. Wir zeigen Ihnen,…
  • Älteres Paar im hellen Wohnzimmer im Gespräch mit einer Beraterin über Unterlagen zum Thema Wohnen im Alter.
    Immobilie verrenten: So funktioniert der Verkauf gegen regelmäßige Rentenzahlungen
    Das eigene Zuhause zu Geld machen und dennoch weiterhin darin leben: Genau das ermöglicht die Immobilienverrentung. Besonders für ältere Eigentümer kann dieses Modell interessant sein, wenn das Vermögen überwiegend in der Immobilie steckt, die laufende Rente aber nur begrenzten finanziellen Spielraum lässt. Gleichzeitig ist die Entscheidung weitreichend. Wer sein Haus oder seine Wohnung gegen Rentenzahlungen…

Sebastian Kraatz
Geschäftsführer 

05246 – 92 97 380

s.kraatz@smk.immobilien

Sebastian Speckenheuer
Immobilienkaufmann (IHK)

05246 – 92 97 380

s.speckenheuer@smk.immobilien

Jasmin Bentlage
Immobilienkauffrau (IHK)

05246 – 92 97 380

j.bentlage@smk.immobilien

Kontakt

SMK Immobilien GmbH