Wozu lebenslanges Wohnrecht?

Ein lebenslanges Wohnrecht erlaubt Menschen, eine Immobilie zu bewohnen, ohne sie zu besitzen oder Miete dafür zu zahlen. Sich dieses Recht zu sichern, kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein, etwa im Falle einer Schenkung oder Immobilienverrentung. Dabei gibt es einige Details zu beachten. Wie funktioniert das also mit dem lebenslangen Wohnrecht?

Die Mieten steigen und der Wohnraum ist knapp. Deshalb fragen sich viele Menschen – vor allem Senioren –, wie sie ihren Wohnraum auch dann absichern können, wenn sie ihre eigene Immobilie verkaufen oder veräußern. Ein lebenslanges Wohnrecht ist hier die Lösung. Wer dieses Recht besitzt, darf bis zu seinem Lebensende in dem jeweiligen Haus oder der jeweiligen Wohnung wohnen, auch wenn er nicht (mehr) der Eigentümer ist. Das Wohnrecht ist fest an die Immobilie gebunden. Sollte diese erneut verkauft werden, darf der Inhaber des Wohnrechts also trotzdem darin wohnen bleiben.

Schenkung oder Verrentung

Ein lebenslanges Wohnrecht kann zum Beispiel vereinbart werden, wenn Eltern ihr Haus auf ihr Kind übertragen möchten, um Erbschaftssteuer zu sparen, und dennoch darin wohnen bleiben möchten. Eine andere Möglichkeit ist auch die Immobilienverrentung. Hier können Eigentümer ihre Immobilie zu einer „Rente aus Stein“ machen – und mit einem lebenslangen Wohnrecht darin wohnen bleiben. Das Geld für ihre Immobilie können Sie als Einmalzahlung oder als monatliche Rente erhalten – oder auch als Mischform aus beiden Varianten.

Wohnrecht ins Grundbuch eintragen lassen

Wer ein Wohnrecht besitzt, sollte es ins Grundbuch eintragen lassen. Denn nur so ist es rechtlich abgesichert. Ist es nicht im Grundbuch eingetragen, kann es beispielsweise bei einem Besitzerwechsel angefochten oder sogar aufgehoben werden. Steht das lebenslange Wohnrecht dagegen im Grundbuch, kann es dem Wohnrechtinhaber nicht entzogen oder gekündigt werden. Darüber hinaus ist es sinnvoll, sich ein Rückforderungsrecht einräumen zu lassen. So kann die Immobilie zurückgefordert werden, falls die Kinder, denen sie durch eine Schenkung übertragen wurde, in eine Insolvenz geraten. Die Immobilie ist dann vor der Vollstreckung geschützt und geht stattdessen zurück an die Eltern.

Nießbrauchrecht statt Wohnrecht

Im Gegensatz zum Wohnrecht beinhaltet das Nießbrauchrecht ein Nutzrecht an einer Immobilie. Dieses Recht ist zum Beispiel sinnvoll, wenn der Wohnrechtsinhaber pflegebedürftig wird und in einem Pflegeheim betreut werden muss. Dann nützt ihm das Wohnrecht wenig. Das Nießbrauchrecht hingegen gestattet ihm auch, die Räume, die er nicht selbst bewohnen kann oder will, zu vermieten. Mit den Mieteinnahmen kann er möglicherweise die Pflegekosten finanzieren, aber auch bei einer Auswanderung oder längeren Abwesenheit vom Wohnort bleibt ihm durch die Vermietung eine Einnahmequelle erhalten. Dabei trägt der Inhaber des Nießbrauchrechts aber auch die wirtschaftliche Verantwortung für die Immobilie und muss die anfallenden Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten übernehmen.

Möchten Sie wissen, ob sich lebenslanges Wohnrecht für Sie und Ihre Immobilie lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Sie benötigen weitere Informationen:

https://www.wohnen-im-alter.de/geld-recht/vorsorge/lebenslanges-wohnrecht

https://praxistipps.focus.de/lebenslanges-wohnrecht-diese-rechte-und-pflichten-stecken-dahinter_124027

https://www.presseportal.de/pm/82277/4638514

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © cherriesjd/Depositphotos

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Wohnungs- und Immobilienwechsel durch Tauschpartner

Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. Das trifft auch auf den stark angespannten Wohnungs- und Immobilienmarkt zu. Familien mit Kindern haben dabei andere Bedürfnisse an eine passende Wohnimmobilie als ältere Mitmenschen und Singlehaushalte. Derzeit findet sich […]

Weiterlesen

Baupreise steigen – lieber eine Bestandsimmobilie kaufen?

Die Kosten für Neubauten sind stark angestiegen. Kaum jemand kann es sich leisten, eine Immobilie zu bauen. Ob sich der Neubau finanziell stemmen lässt, hängt von mehreren Faktoren ab. Wann lohnt sich der Neubau und wann sollten sich Interessenten eher nach einer Bestandsimmobilie umsehen? Immer öfter hört und liest man, dass Häuslebauer, die bereits mittendrin…

Weiterlesen

Checkliste: Immobilienfinanzierung

Trotz Inflation und gestiegener Zinsen ist der Immobilienkauf nach wie vor möglich. Allerdings müssen sich Immobiliensuchende auf die neue Lage am Immobilienmarkt einstellen. Besonders wichtig ist jetzt die Frage der Finanzierung. Wer hier gut vorbereitet ist, hat höhere Chancen eine passende Immobilie zu finden. Mit unserer Checkliste haben Sie immer im Blick, woran Sie denken…

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Sebastian Speckenheuer

Immobilienkaufmann (IHK)

05246 - 92 97 380 s.speckenheuer@smk.immobilien

Jasmin Bentlage

Immobilienkauffrau (IHK)

05246 - 92 97 380 j.bentlage@smk.immobilien

Danuta Zagrajski

Kauffrau in der Wohnungs- und Grundstückswirtschaft (IHK)

05207 – 770 360 d.zagrajski@smk.immobilien

Julia Kraatz

Immobilienkauffrau (IHK) | Geprüfte Immobilienbewerterin (EIA)

05207 - 770 360 j.kraatz@smk.immobilien

Sebastian Kraatz

Geschäftsführer | Kaufmann in der Wohnungs- und Grundstückswirtschaft (IHK) | Freier Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

05246 - 92 97 380 s.kraatz@smk.immobilien

Maja Gunske

ang. Immobilienkauffrau (IHK) / Auszubildende

05246 - 92 97 380 m.gunske@smk.immobilien
SMK Immobilien GmbH hat 4,98 von 5 Sternen 399 Bewertungen auf ProvenExpert.com