Wohnfläche berechnen – So gehen Sie auf Nummer sicher

Serie Immobilienvermarktung: 7

Das Wohnzimmer ist nicht ganz 36 Quadratmeter groß. Die eine Wand verläuft im spitzen Winkel. Und wie wird nochmal die Dachschräge im Schlafzimmer angerechnet? Unterschiedliche Faktoren beeinflussen die Wohnflächenberechnung. Hier reicht es nicht nur, genau zu messen. Es müssen auch rechtliche Vorgaben beachtet werden. Auf die professionelle Hilfe eines Fachmanns zu verzichten, kann Eigentümer teuer zu stehen kommen.

Stichproben zeigen immer wieder, dass 90 Prozent der Flächenangaben von Bestandsimmobilien fehlerhaft sind. Ursache dafür ist, dass Flächenangaben oft aus Bauanträgen oder alten Mietvertragsangaben übernommen werden, die manchmal ohne Berücksichtigung einer Berechnungsverordnung ermittelt wurden.

Es gelten unterschiedliche Berechnungsmaßstäbe für Türrahmen, Fensterrahmen, Raumhöhen, Schrägen, Säulen, Nischen und Schornsteine. Abschläge zwischen 0 bis 100% von der Grundfläche sind auch vorzunehmen bei Kellerräumen, Waschküchen, Heizungsräumen, bei geheizten oder ungeheizten Wintergärten und Schwimmbädern, bei Balkonen und Terrassen, sowie bei Garagen.

Weil viele Privatverkäufer nicht mit den rechtlichen Vorgaben vertraut sind, kommen sie häufig zu unvollständigen oder fehlerhaften Ergebnissen. Für diese Angaben haften Privatverkäufer. Deshalb können Verkäufern Schadensersatzforderungen drohen, wenn die Angaben nicht der wirklichen Wohnfläche entsprechen. Zu diesen Forderungen können Minderung des Verkaufspreises, Finanzierungs- und Notarkosten sowie Steuern, die der Käufer auf den höheren Kaufpreis gezahlt hat, kommen. Vor Schadensersatzansprüchen schützt hier auch nicht die beim Immobilienverkauf ausgeschlossene Gewährleistung, wenn die Fläche als Vertragsgegenstand angenommen wurde.

Um solche Risiken zu umgehen, empfehlen Experten, sich von einem Fachmann beraten zu lassen. Profi-Makler besitzen langjährige Erfahrung im Berechnen von Wohnflächen. Es gehört zu ihren täglichen Routinen. Seriöse Makler tragen in der Regel sogar das Risiko für die korrekte Wohnflächenberechnung selbst und wälzen dies nicht auf ihre Kunden ab.

2015 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass bei Mieterhöhungen ab sofort ausschließlich die tatsächliche Wohnfläche als objektiv nachvollziehbares und vergleichendes Kriterium rechtsgültig ist (BGH, VIII ZR 266/14). Die bisherige Regelung, wonach die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche bis zu 10 Prozent von der tatsächlichen Wohnfläche abweichen darf, wurde damit vom BGH gekippt. Experten erwarten, dass dies auch in Zukunft den Verkauf von Immobilien, Nebenkostenabrechnungen und Neuvermietungen beeinflussen wird. Damit ist es noch wichtiger als bisher, dass die Wohnfläche genau berechnet wird.

Die Grundlage zur Wohnflächenberechnung ist in der Regel die 2004 in Kraft getretene Wohnflächenverordnung (WoFlV). Gelegentlich wird aber auch heute noch DIN Norm 283 als Grundlage zur Ermittlung der Wohnfläche akzeptiert, obwohl sie 1983 außer Kraft getreten ist. Ist die Berechnungsgrundlage bekannt und wurde sie als Vertragsgrundlage festgehalten, ist das auch korrekt. Wer bei der Wohnflächenberechnung auf Nummer sicher gehen möchte, dem empfehlen Experten, Rat von einem Fachmann einzuholen.

Haben Sie Fragen zur Berechnung Ihrer Wohnfläche? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © wutwhan/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Gesetzesänderungen 2019 – Das ändert sich für Immobilieneigentümer

Das Jahr 2019 hat begonnen. Und wie jedes neue Jahr bringt auch 2019 einige Gesetzesänderungen mit sich. Auch rund um das Thema Immobilien gibt es wieder Neuerungen. Worauf Eigentümer und Vermieter jetzt achten müssen und […]

Weiterlesen

Geldsorgen: Ist der Immobilienverkauf der richtige Weg?

Das Eigenheim ist ein Lebenstraum vieler Menschen. Allerdings geht dieser Traum auch mit einigen Kosten einher: Die Hypothek muss abgezahlt werden und regelmäßig stehen Sanierungen und Reparaturen an. Immer wieder bereiten diese Kosten Eigentümern schlaflose […]

Weiterlesen

Sechs Einrichtungstrends für den Sommer

Nicht nur die Mode ist von aktuellen Trends betroffen, sondern auch die Inneneinrichtung. Diesen Sommer beispielsweise geht es vor allem darum, die Urlaubsatmosphäre in die eigenen vier Wände zu bringen.  Joni Bruckus, Einrichtungsexperte und Inhaber […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Sebastian Speckenheuer

Immobilienkaufmann (IHK)

05246 - 92 97 380 s.speckenheuer@smk.immobilien

Jasmin Bentlage

Immobilienkauffrau (IHK)

05246 - 92 97 380 j.bentlage@smk.immobilien

Danuta Zagrajski

Kauffrau in der Wohnungs- und Grundstückswirtschaft (IHK)

05207 – 770 360 d.zagrajski@smk.immobilien

Julia Kraatz

Immobilienkauffrau (IHK) | Geprüfte Immobilienbewerterin (EIA)

05207 - 770 360 j.kraatz@smk.immobilien

Sebastian Kraatz

Geschäftsführer | Kaufmann in der Wohnungs- und Grundstückswirtschaft (IHK) | Freier Sachverständiger (Immobilienbewertung)

05246 - 92 97 380 s.kraatz@smk.immobilien
SMK Immobilien GmbH hat 4,95 von 5 Sternen 341 Bewertungen auf ProvenExpert.com