Was die EU-Gebäuderichtlinie für Eigentümer bedeutet

Die Europäische Union (EU) nimmt in Sachen Klimawandel auch den Immobiliensektor in den Blick. Bis 2050 sollen Gebäude in der EU klimaneutral werden. Etwa 14 Millionen, ungefähr die Hälfte der Immobilien in Deutschland sind betroffen. Was kommt auf Eigentümer zu?

Jede Immobilie ist besonders.

Finden Sie heraus, wie viel Ihre Immobilie wert ist.
Wir bewerten Immobilien - professionell und zeitnah.
Melden Sie sich!

haus scaled e1632490810220

Derzeit erleben wir eine Entstehung einer Zweiklassengesellschaft in Deutschland: nämlich zwischen Gebäuden mit guter und Gebäuden mit schlechter Energiebilanz. Denn als Faktor für den Wert einer Immobilie tritt neben die Lage immer mehr auch die Energieeffizienz.

Das heißt, auch in einer guten Lage verlieren Immobilien an Wert, wenn sie schlechte energetische Werte aufweisen. Das heißt: möchten Eigentümer den Wertverfall ihrer Immobilie stoppen, kommen sie um eine energetische Sanierung schwer drumherum.

Was heißt das für Eigentümer?

Die EU-Gebäuderichtlinie sieht einerseits Änderungen bei Neubauten vor. Diese sollen ab 2028 klimaneutral errichtet werden. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach soll die Energieversorgung leisten.

Bestandsimmobilien sollen ab 2030, beziehungsweise 2033, die Energieeffizienzklasse E, beziehungsweise D aufweisen. Davon sind in Deutschland etwa 14 Millionen Gebäude betroffen.

Wann kann ein C ein G sein?

Wie beim Fernseher oder Kühlschrank gibt es auch bei Immobilien eine Skala, die den Energieverbrauch der Immobilie angibt. Sie reicht von A+, einem sehr geringen Energieverbrauch, bis H, einem sehr hohen. Allerdings gibt es in der EU unterschiedliche Skalen. So entspricht beispielsweise eine Immobilie mit der Energieeffizienzklasse C in den Niederlanden der Klasse G in Deutschland.

Umsetzung der Verordnung

Die EU-Richtlinie sieht vor, dass zunächst Immobilien mit besonders schlechter Energieeffizienz saniert werden sollen. Dafür sollen Förderungen wie Zuschüsse oder günstige Kredite bereitgestellt werden, wie sie es jetzt schon in Deutschland gibt, beispielsweise von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Zusätzlich soll es Ausnahmen geben: Für Denkmäler soll die Verordnung nicht gelten. In bestimmten Fällen sollen auch Sozialwohnungen ausgenommen werden. Und auch Gebäude, die wegen ihres historischen oder architektonischen Wertes unter Schutz stehen, oder technische Gebäude können von der Sanierungspflicht befreit werden.

Bedeutung für den Immobilienwert

Um zu wissen, wo Eigentümer und ihre Immobilie bei der Energieeffizienzklasse stehen, können sie sich für etwa 100 Euro einen Energiebedarfsausweis ausstellen lassen. Dieser dokumentiert ein realistisches Bild der Energieeffizienz der Immobilie.

Ein Energieexperte kann sagen, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll und nötig sind, um die Forderungen der EU-Richtlinie zu erfüllen. Ein lokaler Qualitätsmakler kann sagen, welche Maßnahmen sich wie auf den Wert der Immobilie auswirken.

Sie möchten wissen, ob sich eine energetische Sanierung vor dem Verkauf lohnt oder wie sie den Wert Ihrer Immobilie beeinflusst? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Faithie/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Erbe zu Lebzeiten regeln: Immobilie verschenken?

Haben Sie sich schon mal Gedanken über die Vererbung Ihrer Immobilie gemacht? Können sich Ihre Erben die Erbschaftssteuer leisten oder werden sie die Immobilie vielleicht verkaufen müssen? Besteht die Gefahr eines Streits unter Ihren Erben? Um eine Lösung in Ihrem Sinne zu finden, ist es ratsam, das Immobilienerbe frühzeitig zu regeln, beispielsweise durch eine Schenkung.…

Weiterlesen

Immobilie im Alter: Verkaufen oder vermieten?

Vor vielen Jahren haben Sie sich den Traum vom Eigenheim mit großem Garten und einem eigenen Zimmer für jedes Kind erfüllt. Damals passte die Immobilie perfekt zu Ihren Bedürfnissen – heute sieht das anders aus. […]

Weiterlesen

Leibrente: Immobilie verkaufen, darin wohnen bleiben und Rente aufbessern

Wenn im Alter die Rente zu knapp ist oder das Vorerbe ausgeschüttet werden soll, lohnt sich die Immobilienverrentung, um mehr finanzielle Freiheit zu gewinnen. Eine Variante davon ist die Leibrente. Wie das funktioniert, erfahren Sie […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Sebastian Speckenheuer

Immobilienkaufmann (IHK)

05246 - 92 97 380 s.speckenheuer@smk.immobilien

Jasmin Bentlage

Immobilienkauffrau (IHK)

05246 - 92 97 380 j.bentlage@smk.immobilien

Danuta Zagrajski

Kauffrau in der Wohnungs- und Grundstückswirtschaft (IHK)

05207 – 770 360 d.zagrajski@smk.immobilien

Julia Kraatz

Immobilienkauffrau (IHK) | Geprüfte Immobilienbewerterin (EIA)

05207 - 770 360 j.kraatz@smk.immobilien

Sebastian Kraatz

Geschäftsführer | Kaufmann in der Wohnungs- und Grundstückswirtschaft (IHK) | Freier Sachverständiger (Immobilienbewertung)

05246 - 92 97 380 s.kraatz@smk.immobilien
SMK Immobilien GmbH hat 4,95 von 5 Sternen 332 Bewertungen auf ProvenExpert.com