Warum Sie eine professionelle Wertermittlung brauchen

Folgende Situation erleben wir immer wieder: Als Familie P. (Name geändert) den Plan schmiedete, Schloß Holte – Stukenbrock zu verlassen, um nach Süddeutschland zu ziehen, hatten sie bereits eine genaue Vorstellung vom Wert ihrer Immobilie. Schließlich wussten sie noch ganz genau, was sie damals bezahlt haben und sie hatten die Preisentwicklung der letzten Jahre verfolgt.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

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Der Preis war klar, nun stand für Familie P. die Überlegung an, selbst eine Anzeige aufzugeben und ihr Haus privat zu verkaufen oder sich an einen professionellen Immobilienmakler zu wenden. Auf Empfehlung der Nachbarn, für die wir erst im letzten Jahr das Haus nebenan verkauft hatten, wandte sich Familie P. für einen unverbindlichen Ersttermin an unser Büro.
Der erste Termin im Hause von Familie P. fand an einem schönen Sommertag im Juni statt. Wir haben Familie P. mit den beiden Kindern kennengelernt und konnten uns einen ersten Eindruck vom Haus verschaffen. Das Haus war sehr gepflegt und die letzte Renovierung erst wenige Jahre her. Für Familien ist der Standort optimal, da die nächste Grundschule und ein Kindergarten nur einen Katzensprung entfernt liegen. Mit Hilfe der Unterlagen, die Familie P. in ihrem Hausordner hatte, konnten die ersten Fakten zum Haus gesammelt werden. Im Anschluss an diesem Termin haben wir weitere Unterlagen beim zuständigen Bauamt eingesehen und auch den vorhandenen Bebauungsplan studiert.
Nun waren die wichtigsten Unterlagen für eine Immobilienbewertung zusammengestellt. Als zertifizierte Sachverständige führen wir grundsätzlich eine Wertermittlung nach Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) durch, um einen ersten Ansatzpunkt für den zukünftigen Verkaufspreis zu bekommen. Auch für die Klärung der späteren Baufinanzierung des Käufers ist diese Berechnung eine gute Grundlage, um einen späteren Marktwert, den auch eine Bank begleiten würde, genau einschätzen zu können.
Der nächste Termin stand an: Da Familie P. bereits den Markt studiert hatte, kamen sie mit einer genauen Preisvorstellung für ihr Haus zu uns ins Büro. Umso größer war die Überraschung, das der von ihnen angedachte Verkaufspreis um ein vielfaches niedriger war, als der von uns errechnete Wert. Damit hatte Familie P. wirklich nicht gerechnet.
Doch was war hier passiert? Familie P. hatte quasi in einer Art Vergleichswertverfahren den Preis für ihre Immobilie geschätzt. Allerdings haben sie besondere Ausstattungsmerkmale übersehen, die den Preis deutlich beeinflussten. In diesem Fall war der Familie entgangen, dass sich in ihrem großen Garten noch ein separates Baugrundstück befindet.
Weitere wertbeeinflussende Faktoren können in erfolgten Sanierungen und Renovierungen oder gar in Veränderungen in der nahen Umgebung stecken.
Im Anschluss an die Besprechung der Wertermittlung schlugen wir der Familie eine auf sie angepasste Vermarktungsstrategie vor.
Nachdem sich Familie P. von unserer Expertise überzeugt hatte, beauftragten sie uns mit dem Verkauf ihres Hauses. Wir kümmerten uns um die Vermarktung, übernahmen das Besichtigungsmanagement und klärten alle Fragen rund um die Bonität des Käufers und den notariellen Kaufvertrag.
Bereits einen Monat später war die Immobilie an einen vorgemerkten Kunden verkauft. Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages sagte uns ein überglücklicher Christian P.: „Gut, dass wir unser Haus doch noch professionell bewerten lassen haben!“

Sie möchten wissen, wie viel Ihre Immobilie wert ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wertermittlung/wertermittlung-artikel.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Wertermittlung

https://de.wikipedia.org/wiki/Sachwertverfahren

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Julietart/Depositphotos.com

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