Warum das Grundbuch im Erbfall wichtig ist

Serie Grundbuch – Teil 2: Erbe

Die meisten Immobilienbesitzer kennen das Grundbuch. Aber warum es so wichtig ist, wissen nur wenige. Dabei können Fehlinformationen schwerwiegende Folgen haben. In unserem ersten Teil zum Thema Grundbuch haben wir beschrieben, worauf es im Scheidungsfall beim Grundbuch ankommt. Und auch beim Erbe ist das Grundbuch von hoher Bedeutung.

Stellen wir uns drei Geschwister vor, die gemeinsam ein Haus erben. Wie die meisten Erben wünschen auch sie sich für ihre Immobilie eine schnelle Lösung. Gibt es kein Testament, so erhalten sie alle die gleichen Teile – in diesem Fall eben jeder ein Drittel der Immobilie. Da alle drei eine Erbengemeinschaft bilden, haben auch alle drei die gleichen Rechte und Pflichten an der Immobilie. Zunächst bedeutet das erstmal für alle drei Kosten: Betriebskosten, Versicherungen, Steuern und so weiter. Was mit der Immobilie geschehen soll, können sie als Erbengemeinschaft aber auch nur gemeinsam entscheiden. Deshalb müssen sie sich darüber einig werden, wie es mit der Immobilie weitergehen soll. Sie können es verkaufen, vermieten oder einer könnte es selbst mit seiner eigenen Familie bewohnen.

Die Erbengemeinschaft

Nehmen wir den einfacheren Fall an, dass zwei es verkaufen möchten und einer die Immobilie selbst bewohnen möchte. Die beiden anderen Erben können ihm nicht einfach ihre Anteile verkaufen. Zunächst müssen sie einen Auflösungsvertrag, beziehungsweise einen Erbauseinandersetzungsvertrag aufsetzen. Dieser muss sogar notariell beglaubigt werden.

Die Erbauseinandersetzung

Dieser Vertrag regelt, mit welcher Summe der eine Erbe seine Geschwister auszahlen muss, um die Immobilie zu besitzen. Alle drei möchten natürlich wissen, wie viel die Immobilie wert ist und lassen den Wert deshalb von einem Profi-Makler ermitteln. Anschließend werden alle Hypotheken, die auf der Immobilie liegen, in die Berechnung mit einbezogen. Diese Information steht im Grundbuch. Bestehen Hypotheken, werden diese an die Erben weitervererbt.

Die Änderung des Grundbucheintrags

Kann der eine Erbe seine Geschwister auszahlen, muss der neue Besitzer auch im Grundbuch eingetragen werden. Für eine kostenlose Änderung des Grundbuches haben Erben in Deutschland zwei Jahre lang Zeit. Später ist eine Änderung unter Kosten immer noch möglich. Um das Grundbuch ändern zu können, muss der Erbanspruch nachgewiesen werden. Existiert ein Testament, aus dem der Besitzanspruch hervorgeht, genügt das. Andernfalls müssen sich Erben einen Erbschein ausstellen lassen.

Möchten Sie wissen, was die beste Lösung für Ihre Immobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.

 

Foto: © Comfreak

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Scheidungsimmobilie: Wenn der Ex-Partner nicht ausziehen will

Am Anfang der Beziehung scheint das Glück perfekt. Doch nicht bei allen Paaren hält das Glück für immer. Lassen sich Besitzer einer gemeinsamen Immobilie scheiden, stellt sich die Frage: Wer darf bleiben und wer muss gehen? Eine knifflige Angelegenheit, erst recht, wenn die Ehe nicht im beidseitigen Einvernehmen endete. Zank und Streit ums Familiendomizil vermeiden…

Weiterlesen

Nachbarschafts-Marketing – Hausverkauf unbedingt an die große Glocke hängen

Psst, wir verraten Ihnen jetzt mal ein gut gehütetes Makler-Geheimnis: Die meisten Immobilien-Profis nutzen Online-Marketing nur als flankierende Maßnahme. Das heißt, ein Objekt wird zwar standardmäßig in die Online-Portale gestellt, doch den größeren Nutzen in […]

Weiterlesen

ESG – was Immobilienbesitzer wissen müssen

Bis zum Jahr 2050 soll nach EU-Vorgaben der Gebäudebestand in Europa nahezu klimaneutral sein. Das betrifft 240 Millionen Gebäude. Vor allem ältere Bauten sind nach wie vor energetisch ineffizient und für einen großen Teil der europäischen Treibhausgasemissionen verantwortlich. ESG (Environmental [Umwelt], Social [Soziales], Governance [Unternehmensführung]) soll helfen, Immobilien auf die Klimaanforderungen umzustellen. Was bedeutet das…

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Sebastian Speckenheuer

Immobilienkaufmann (IHK)

05246 - 92 97 380 s.speckenheuer@smk.immobilien

Jasmin Bentlage

Immobilienkauffrau (IHK)

05246 - 92 97 380 j.bentlage@smk.immobilien

Danuta Zagrajski

Kauffrau in der Wohnungs- und Grundstückswirtschaft (IHK)

05207 – 770 360 d.zagrajski@smk.immobilien

Julia Kraatz

Immobilienkauffrau (IHK) | Geprüfte Immobilienbewerterin (EIA)

05207 - 770 360 j.kraatz@smk.immobilien

Sebastian Kraatz

Geschäftsführer | Kaufmann in der Wohnungs- und Grundstückswirtschaft (IHK) | Freier Sachverständiger (Immobilienbewertung)

05246 - 92 97 380 s.kraatz@smk.immobilien
SMK Immobilien GmbH hat 4,95 von 5 Sternen 339 Bewertungen auf ProvenExpert.com