Wer sein Haus oder seine Wohnung mit Unterstützung eines Immobilienmaklers verkauft, stößt schnell auf das Thema Maklerprovision. Wie hoch darf sie sein, wann wird sie fällig und wer trägt die Kosten – Verkäufer, Käufer oder beide? Gerade seit der gesetzlichen Neuregelung zur Verteilung der Maklerkosten bei Wohnungen und Einfamilienhäusern gibt es klare Vorgaben. Für Eigentümer lohnt es sich, die wichtigsten Regeln zu kennen, bevor sie einen Makler mit dem Verkauf beauftragen.
Was ist die Maklerprovision?
Die Maklerprovision – auch Maklercourtage genannt – ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine erfolgreiche Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit erhält. Ein Anspruch auf Maklerlohn entsteht grundsätzlich dann, wenn aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung durch den Makler der angestrebte Vertrag tatsächlich zustande kommt. Beim Immobilienverkauf ist dies in der Regel der Kaufvertrag. Kommt kein entsprechender Vertrag zustande, besteht grundsätzlich auch kein Provisionsanspruch; vereinbarter Aufwendungsersatz kann davon unabhängig sein.
Die Provision vergütet somit nicht lediglich die Veröffentlichung eines Immobilieninserats. Zur professionellen Vermarktung können beispielsweise die Immobilienbewertung, die Entwicklung einer Verkaufsstrategie, die Erstellung eines Exposés, die Koordination von Interessenten und Besichtigungen sowie die Begleitung der Verhandlungen bis zum Kaufvertrag gehören.
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Eine bundesweit gesetzlich festgelegte Prozenthöhe für die Maklerprovision bei einem Immobilienverkauf gibt es nicht. Die Vergütung wird grundsätzlich zwischen Makler und Auftraggeber vereinbart. Ist die Höhe nicht ausdrücklich bestimmt, sieht das Bürgerliche Gesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen die übliche Vergütung als vereinbart an.
Für Eigentümer bedeutet das: Bereits vor Beginn der Vermarktung sollte eindeutig feststehen, welche Provision vereinbart wird und unter welchen Voraussetzungen sie anfällt. So herrscht von Anfang an Transparenz über die Kosten des Verkaufs.
Wie hoch eine konkret vereinbarte Courtage ausfällt, kann unter anderem von der Immobilie, der Region und dem vereinbarten Vertragsmodell abhängen.
Wer zahlt die Maklerprovision?
Bei der Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten besondere gesetzliche Regeln für die Verteilung der Maklerkosten, sofern der Käufer als Verbraucher handelt.
Hat der Makler sowohl mit dem Verkäufer als auch mit dem Käufer einen provisionspflichtigen Maklervertrag geschlossen, müssen sich beide Parteien in gleicher Höhe zur Zahlung verpflichten. Es ist in diesem Fall also beispielsweise nicht möglich, vom Verkäufer eine deutlich geringere Provision zu verlangen als vom Käufer.
Für Eigentümer, die ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung an einen privaten Käufer verkaufen, ist diese Regelung besonders relevant.
Was gilt, wenn nur der Verkäufer den Makler beauftragt?
Auch hier enthält das Bürgerliche Gesetzbuch eine wichtige Vorgabe. Hat nur eine Partei – beispielsweise der Eigentümer – einen Maklervertrag abgeschlossen, können Maklerkosten zwar unter bestimmten Voraussetzungen teilweise auf die andere Partei übertragen werden. Die ursprünglich beauftragende Partei muss jedoch mindestens in gleicher Höhe zur Zahlung verpflichtet bleiben.
Beauftragt ein Verkäufer also den Makler und wird später vereinbart, dass auch der Käufer einen Anteil der Maklerkosten übernimmt, darf der Käufer nicht stärker belastet werden als der Verkäufer.
Darüber hinaus wird der Anspruch auf Zahlung gegenüber der anderen Partei erst fällig, nachdem die ursprünglich verpflichtete Partei ihren Maklerlohn bezahlt hat und dies entsprechend nachgewiesen wurde.
Wichtig ist allerdings: Diese besonderen Regeln gelten nicht pauschal für jeden Immobilienverkauf. Die gesetzlichen Vorschriften zur hälftigen beziehungsweise begrenzten Kostenverteilung nach §§ 656c und 656d BGB greifen nur, wenn eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus verkauft wird und der Käufer Verbraucher ist.
Muss ein Maklervertrag schriftlich abgeschlossen werden?
Für Maklerverträge über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses schreibt das Gesetz die Textform vor.
Textform bedeutet nicht zwingend einen klassischen Vertrag mit handschriftlicher Unterschrift. Entscheidend ist, dass die Vereinbarung in einer entsprechenden textlichen Form festgehalten wird. Für Eigentümer schafft ein klar formulierter Maklervertrag ohnehin Sicherheit: Leistungen, Provision und weitere Rahmenbedingungen sollten darin transparent geregelt sein.
Wann wird die Provision fällig?
Die Maklerprovision ist erfolgsabhängig. Entscheidend ist grundsätzlich, dass der angestrebte Vertrag infolge der Tätigkeit des Maklers zustande kommt.
Für Verkäufer bedeutet dies: Eine bloße Anfrage eines Interessenten, eine Besichtigung oder eine Kaufabsicht reicht für sich genommen noch nicht aus. Beim Immobilienverkauf muss der entsprechende Kaufvertrag zustande gekommen sein.
Die konkreten Zahlungsmodalitäten sollten Eigentümer bereits bei Abschluss des Maklervertrags prüfen. So ist klar geregelt, welche Kosten beim erfolgreichen Verkauf entstehen.
Was erhalten Eigentümer für die Maklerprovision?
Ein professioneller Immobilienmakler begleitet Eigentümer weit über die Erstellung eines Inserats hinaus. Bereits vor dem Verkaufsstart geht es darum, einen realistischen Angebotspreis zu bestimmen, die Zielgruppe zu identifizieren und eine passende Vermarktungsstrategie zu entwickeln.
Hinzu kommen die Aufbereitung der Verkaufsunterlagen, Immobilienfotografie, Exposé-Erstellung, Vermarktung über geeignete Kanäle, Interessentenmanagement, Besichtigungen und Kaufpreisverhandlungen. Auch die Vorbereitung des weiteren Verkaufsprozesses gehört typischerweise zur Maklerleistung.
Für Eigentümer liegt der Vorteil insbesondere darin, den komplexen Verkaufsprozess strukturiert zu organisieren und einen professionellen Ansprechpartner für Kaufinteressenten zu haben.
Fazit: Bei der Maklerprovision zählt Transparenz
Die Maklerprovision ist ein wichtiger Bestandteil eines professionell begleiteten Immobilienverkaufs. Eigentümer sollten sich deshalb vor der Beauftragung genau darüber informieren, welche Leistungen vereinbart sind, wie hoch die Provision ist und wie die Kosten zwischen Verkäufer und Käufer verteilt werden.
Besonders beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an private Käufer sind die gesetzlichen Vorgaben zur Provisionsverteilung zu beachten. Ein seriöser Immobilienmakler erläutert die Vergütung bereits zu Beginn transparent und hält die Vereinbarungen nachvollziehbar im Maklervertrag fest.
So wissen Eigentümer schon vor dem Start der Vermarktung, welche Leistungen sie erwarten können und welche Kosten im Erfolgsfall entstehen.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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