Kostet der Verkauf eines Hauses Geld?

Viele Immobilienbesitzer denken beim Hausverkauf an das viele Geld, welches der Verkauf ihnen bringt. Dabei ist nur wenigen klar, dass beim Verkauf einer Immobilie erstmal Kosten anfallen. Zum Beispiel können die Beschaffung verkaufsrelevanter Unterlagen oder für den Hausverkauf nötige Dienstleistungen den Eigentümer Geld kosten. Damit Sie kalkulieren können, sagen wir Ihnen, mit welchen Kosten Sie unter Umständen rechnen müssen.

1. Die nötigen Unterlagen besorgen

Für den Verkauf einer Immobilie sind einige Unterlagen unbedingt notwendig. Zum Beispiel der Energieausweis: Fehlt dieser bis spätestens zum Besichtigungstermin, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Wie viel die Erstellung des Energieausweises kostet, hängt davon ab, ob ein Bedarfs- oder ein Verbrauchsenergieausweis erstellt werden muss. Für den Bedarfsenergieausweis sind komplexe Berechnungen notwendig. Deshalb liegen die Kosten hierfür bei 400/500 Euro. Einen Verbrauchsausweis bekommt man für 50 bis 100 Euro.

Auch ein Auszug aus dem Grundbuch wird zum Hausverkauf benötigt. Dieser erhält man für circa 10 Euro, eine beglaubigte Kopie kostet etwa 20 Euro. Für die Flurkarte zahlt man je nach Gemeinde zwischen 11 und 55 Euro. Inzwischen stellen aber einige Ämter auch online Daten kostenlos zur Verfügung. Für Baupläne, Baubeschreibungen und Flächenberechnungen fallen nochmal je nach Amt Kosten in Höhe von 5 bis 100 Euro an.

2. Die Ermittlung des Immobilienwertes

Bis zu 2.000 Euro kann ein Wertgutachten für eine Immobilie kosten. Für Profi-Makler gehört eine professionelle Wertermittlung zum Service. Deshalb bieten sie eine professionelle Wertermittlung kostenlos an.

3. Die Grundschuld löschen

Muss noch eine Grundschuld auf der Immobilie gelöscht werden, entstehen Kosten für das Grundbuchamt und den Notar. Für den Notar sind die Kosten gesetzlich festgelegt und dürfen bis zu 0,2 Prozent der Grundschuld betragen. Das Grundbuchamt fordert den gleichen Betrag. Beträgt die Grundschuld zum Beispiel 150.000 Euro, kann der Notar 300 Euro verlangen. Zusammen mit den Kosten für das Grundbuchamt würde die Löschung in diesem Fall also 600 Euro kosten.

4. Die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen

Wenn eine Immobilie verkauft wird, bevor der Kredit abbezahlt wurde, fallen möglicherweise Kosten für die Auflösung des Kredits an. Für einen möglichen Zinsschaden müssen Sie der Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Die Kosten hierfür richten sich nach der Restlaufzeit, dem Nominalzins und dem Wiederanlagezins. Je länger die Restlaufzeit des Kredits und je höher der Nominalzins im Vergleich zum aktuellen Zinsniveau ist, desto höher sind in der Regel auch die Kosten.

5. Die Spekulationssteuer zahlen

Wenn Sie Ihre Immobilie selbstgenutzt und in den vergangenen drei Jahren bewohnt haben, bleibt der Verkaufserlös steuerfrei. Wenn Sie die Immobilie vermietet haben, müssen Sie eine Frist von zehn Jahren einhalten. Wenn Sie Ihre Immobilie vor Ablauf dieser Frist verkaufen und dabei Gewinn erzielen, müssen Sie Spekulationssteuer zahlen. Die Höhe hiervon richtet sich nach Ihrem Gewinn und Ihrem Einkommenssteuersatz.

Wir helfen Ihnen, Ihre Nebenkosten beim Verkauf so niedrig wie möglich zu halten. Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © Binyamin Mellish/pexels.com

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