Zu wissen, welchen Wert Ihre geerbte Immobilie hat, ist in vielerlei Hinsicht interessant und auch wichtig. Um diesen sogenannten Verkehrswert zu ermitteln, geben Sie am besten ein Wertgutachten in Auftrag.
Durch die Wertermittlung haben Sie eine Kontrolle über die zu entrichtende Erbschaftssteuer. Das Finanzamt orientiert sich hierfür lediglich an einem Durchschnittswert nach der Grundvermögensbewertungsverordnung (GrBewV).
Indem Sie die Erb-Immobilie von einem Sachkundigen bewerten lassen und das Gutachten dem Finanzamt vorlegen, können Sie den Steuerbetrag feiner bestimmen und gegebenenfalls wertmindernde Eigenschaften Ihrer Immobilie geltend machen, was die Erbschaftssteuer reduziert. Insbesondere bei älteren Häusern, die renoviert werden müssen, lohnt sich ein eigenes Gutachten.
Ein solches Gutachten ist aber auch eine wichtige Grundlage für jedes weitere Vorgehen, das Sie mit Ihrer Immobilie planen, z. B. wenn Sie sich entschieden haben, diese zu verkaufen.
Der Marktwert einer Immobilie wird von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise Größe, Sanierungsstand, Lage und Ausstattung beeinflusst. Das macht die Wertermittlung zu einem komplexen Vorgang. Lassen Sie sich deshalb von einem Immobilien-Experten beraten. Denn bei der Wertbestimmung ist Vorsicht geboten: Die meisten Verkäufer schätzen die Verkaufssumme nämlich zu hoch ein, da ideelle Werte mit einfließen oder sie sich einen hohen Gewinn erhoffen. Eine Immobilie, die deutlich über ihrem Marktwert angeboten wird, wird aber nur schwer einen Käufer finden. Wird der Wert der Immobilie zu gering eingeschätzt, bringt ein Verkauf finanzielle Verluste mit sich.