Das neue Maklergesetz: was ändert sich?

Am 23. Dezember 2020 ist das neue Gesetz über die Regelung der Maklerkosten in Kraft getreten. Es beinhaltet im Wesentlichen eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland, wie die Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer aufzuteilen ist. Beide zahlen zukünftig jeweils die Hälfte der Provision.

In Nordrhein-Westfalen war eine Teilung der Provision auch früher schon üblich. In Bundesländern wie z.B. Schleswig Holstein, Berlin, Hamburg zahlten in der Regel nur die Käufer eine Provision von bis zu 7,14% der Kaufpreissumme. Diese sogenannte reine Außenprovision schafft das neue Gesetz nun – jedenfalls für Wohnimmobilien – vollständig ab. So soll verhindert werden, dass die Maklerkosten einseitig auf den Käufer abgewälzt werden. Dabei geht es dem Gesetzgeber primär darum, die Kaufnebenkosten für die Käufer von selbstgenutzten Wohnimmobilien zu senken. Laienhaft gesprochen, sagt das Gesetz aus, dass der Käufer nicht mehr bezahlen darf, wie der Verkäufer auch bezahlt. Verzichtet der Makler also gänzlich auf die Verkäuferprovision, darf er beim Käufer ebenfalls keine Provision verlangen bzw. verwirkt seinen Anspruch auf eine Provision.
Der Verkauf von Renditeimmobilien, Gewerbeimmobilien, Baugrundstücken, Logistik- oder Büroräumen ist von dem neuen Maklergesetz nicht betroffen.

Die Neuregelung gilt nur für den Verkauf einer Wohnung, eines Einfamilienhauses oder eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung an Selbstnutzer.

Innenprovision
Als einzige zulässige Ausnahme von einem paritätischen Modell kann auch in Zukunft weiterhin eine Innenprovision vereinbart werden, bei der die Maklerkosten vollständig vom Verkäufer übernommen werden. In diesem Fall verpflichtet sich der Makler voll und ganz seinem Auftraggeber. Ein Modell, das für Verkäufer unter Umständen durchaus Vorteile bringt, denn der Makler ist damit nicht mehr seiner Rolle als neutraler Vermittler verpflichtet und kann sich somit zum Beispiel bei Kaufpreisverhandlungen uneingeschränkt im Interesse seines Auftraggebers ins Zeug legen.
Aber auch der Käufer profitiert von diesem Modell, weil er zum einen keine Provision an den Makler mehr zahlen muss und zum Anderen die Finanzierbarkeit der jeweils angebotenen Immobilie mit einer reinen Innenprovision deutlich steigt.

Was steht noch im Gesetz?
Mit dem neuen Gesetz ist es außerdem jetzt Pflicht, die vereinbarten Maklerleistungen in jedem Fall schriftlich zu dokumentieren. Mündliche Absprachen zwischen Immobilienverkäufer und Makler haben keine Gültigkeit mehr. Die getroffenen Vereinbarungen müssen in Textform festgehalten werden. Vorschriften über die konkrete Höhe der Maklerprovision beinhaltet das neue Gesetz nicht. Diese wird also auch in Zukunft frei ausgehandelt und entsprechend im Maklervertrag fixiert. Das hat für alle Beteiligten den Vorteil der Transparenz – denn auch für den Käufer bleibt es so überprüfbar, welche Provision Verkäufer und Makler von Anfang an ausgehandelt haben.

Warum lohnt sich gerade jetzt ein Verkauf mit Makler?
Es mag sein, dass die neue Gesetzgebung den einen oder anderen Verkäufer dazu verleitet, auf eigene Faust zu verkaufen und auf einen Makler zu verzichten. Dies ist aber nach wie vor keine gute Idee, denn in allen Phasen des Immobilienverkaufs sind langjährige Marktkenntnis und Erfahrung die entscheidenden Erfolgsfaktoren. Der Mehrwert eines Immobilienprofis, der dem Verkäufer von der Immobilienbewertung bis zum Abschluss des Kaufvertrags mit seiner Erfahrung und seinem Know-how zur Seite steht, bleibt auch in Zukunft unangefochten bestehen. Ein Verkauf in Eigenregie, ohne professionelle Begleitung, ist erstens nur mit sehr hohem Einsatz an Zeit und Aufwand möglich und bedeutet zweitens ein viel höheres Risiko, dass der gewünschte Verkaufserfolg entweder gar nicht zustande kommt, oder dass der erzielte Verkaufspreis weit hinter den Möglichkeiten des Marktes zurückbleibt. Professionell arbeitende Immobilienmakler vermitteln nicht nur eine Immobilie, sondern gewähren auch einen reibungslosen Ablauf und sorgen für die nötige Sicherheit bei der gesamten Abwicklung (Bonität des Käufers / Vereinbarungen im Kaufvertrag / korrekter Umgang mit aktuellen Gesetzen, etc.).

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Hier nicht fündig geworden? Dann lesen Sie hier:

https://ivd.net/fachthemen/provisionsteilung/

https://www.bvfi.de/bundestag-beschliesst-das-neue-maklergesetz

https://www.die-wirtschaftszeitung.de/aktuelles/neues-maklergesetz-sorgt-fuer-diskussionen/

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wavebreakmedia/Depositphotos.com

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